Allgemeine Infos über Mietbedingungen in der Türkei
In einem Mietvertrag wird festgehalten:
- der Name des Mieters - der Name des Vermieters
- Adresse der zu mietenden Wohnung
- Jahresmiete / Monatsmiete
- Mietdauer
Eine Wohnung wird hier oft gegen Barzahlung jährlich vermietet.
Dies hat z. B. den Vorteil:
- die Miete fällt im Schnitt um ca. 20 – 30 % billiger aus, als bei monatlicher zahlweise
- die Miete kann nicht variabel von Monat zu Monat angehoben werden
- nach einem Jahr wird der Mietpreis neu verhandelt
Punkte, die in Mietverträgen zusätzlich vom Eigentümer schriftlich festgehalten werden:
- Beginn und Ablauf des Mietvertrages / Zeitpunkt
- die Nebenkosten, wie Strom, Wasser, Müllabfuhr, Kanalgebühren werden vom Mieter getragen
- die Wohnung kann nicht untervermietet werden
- Schäden, welche an der Wohnung entstehen, müssen vom Mieter ersetzt werden
- Reparaturen oder Schäden sind dem Eigentümer zu melden
- Hausordnung - Bei Nichtbeachtung der Mietbedingungen des Eigentümers, kann der Eigentümer „ohne Rückzahlung“ den Vertrag kurzfristig dem Mieter kündigen
- die Wohnung darf auch nur ausschliesslich zu Wohnzwecken genutzt werden und z.B. nicht als Gewerbesitz genutzt werden
- der Eigentümer / Vermieter kann auch die Anzahl der zu mietenden Personen, welche sich in der Wohnung während des Mietzeitraums aufhalten, verlangen
Bedingungen:
- die monatliche Miete / Jahresmiete / Mietkaution ist bei Anmietung fällig
- der Mietvertrag wird im Gegenzug ausgehändigt.
- Wohnungen, welche monatlich vermietet werden, entnehmen Sie bitte meiner Beschreibung!
- auch darf der Vermieter Gehaltsnachweise verlangen
Liegt der Mietzeitraum höher als 9 Monate, fällt eine Vermittlungsprovision in voller Höhe von 1,5 Monatsmieten
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Falls vor Zustandekommen eines Mietvertrages auf Wunsch des Auftraggebers ein oder mehrere Objekte besichtigt werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, an die Immobilienvermittlung Claudia Woratschek als Ausgleich für Aufwendungen ( Zeitaufwand, Fahrtkosten usw.) eine Entschädigung in Höhe von 50,00 € zu zahlen. Bei Zustandekommen eines Mietvertrages wird der als Aufwendungsersatz bezahlte Betrag auf die vom Auftraggeber geschuldete Provision angerechnet.
Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen!
Hier geht es zu den AGB's
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