Mietbedingungen
 

Allgemeine Infos über Mietbedingungen in der Türkei

In einem Mietvertrag wird festgehalten:
- der Name des Mieters - der Name des Vermieters
- Adresse der zu mietenden Wohnung
- Jahresmiete / Monatsmiete
- Mietdauer

Eine Wohnung wird hier oft gegen Barzahlung jährlich vermietet.

Dies hat z. B. den Vorteil:
- die Miete fällt im Schnitt um ca. 20 – 30 % billiger aus, als bei monatlicher zahlweise
- die Miete kann nicht variabel von Monat zu Monat angehoben werden
- nach einem Jahr wird der Mietpreis neu verhandelt

Punkte, die in Mietverträgen zusätzlich vom Eigentümer schriftlich festgehalten werden:
- Beginn und Ablauf des Mietvertrages / Zeitpunkt
- die Nebenkosten, wie Strom, Wasser, Müllabfuhr, Kanalgebühren werden vom Mieter getragen
- die Wohnung kann nicht untervermietet werden
- Schäden, welche an der Wohnung entstehen, müssen vom Mieter ersetzt werden
- Reparaturen oder Schäden sind dem Eigentümer zu melden
- Hausordnung - Bei Nichtbeachtung der Mietbedingungen des Eigentümers, kann der Eigentümer „ohne Rückzahlung“ den Vertrag kurzfristig dem Mieter kündigen
- die Wohnung darf auch nur ausschliesslich zu Wohnzwecken genutzt werden und z.B. nicht als   Gewerbesitz genutzt werden
- der Eigentümer / Vermieter kann auch die Anzahl der zu mietenden Personen, welche sich in der Wohnung während des Mietzeitraums aufhalten, verlangen

Bedingungen:
- die monatliche Miete / Jahresmiete / Mietkaution ist bei Anmietung fällig
- der Mietvertrag wird im Gegenzug ausgehändigt.
- Wohnungen, welche monatlich vermietet werden, entnehmen Sie bitte meiner Beschreibung!
- auch darf der Vermieter Gehaltsnachweise verlangen

Liegt der Mietzeitraum höher als 9 Monate, fällt eine Vermittlungsprovision in voller Höhe von 1,5 Monatsmieten an Lets go SIDE an!

Falls vor Zustandekommen eines Mietvertrages auf Wunsch des Auftraggebers ein oder mehrere Objekte besichtigt werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, an die Immobilienvermittlung Claudia Woratschek als Ausgleich für Aufwendungen ( Zeitaufwand, Fahrtkosten usw.) eine Entschädigung in Höhe von 50,00 € zu zahlen. Bei Zustandekommen eines Mietvertrages wird der als Aufwendungsersatz bezahlte Betrag auf die vom Auftraggeber geschuldete Provision angerechnet.


Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen!
Hier geht es zu den AGB's