1. In Erfüllung des Auftrages erhält der/die Auftraggeber/in aktuelle Angebote von Wohnraumanbietern, die ihm/ihr vorher nicht bekannt gewesen sind. Dieser Nachweis kann auch telefonisch, per Fax oder Mail geführt werden. Trotz aller Sorgfalt kann für Richtigkeit und Vollständigkeit keine Haftung übernommen werden.
2. Die Angebote sind vertraulich und nur für die Auftraggeber/in bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung der Reiseberatung Lets go SIDE. Rechnungsträger bleibt der /die ursprüngliche Auftraggeber/in, sofern nicht eine andere Vereinbarung mit der Reiseberatung Lets go SIDE getroffen wird. Sollte dem/der Auftraggeber/in ein Angebot schon bekannt sein, so ist die Reiseberatung Lets go SIDE umgehend unter Nennung der Quelle zu unterrichten.
3. Der Abschluss eines Mietvertrages (mündlich/schriftlich) über eines der bekannt gegebenen Objekte oder mit einem der bekannt gegebenen Anbieter ist der Reiseberatung Lets go SIDE umgehend mitzuteilen. Kommt aufgrund des Angebotes statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes oder ein zusätzliches Geschäft zustande, und hat die Reiseberatung Lets go SIDE die Möglichkeit zum Abschluss dieses Geschäftes nachgewiesen oder vermittelt, so steht der Reiseberatung Lets go SIDE die Provision nach dem/n zustande gekommenen Geschäft/en zu.
4. Mit Abschluss eines Mietvertrages (mündlich/schriftlich) wird eine Provision in Höhe von
1,5 Monatsmieten fällig. Ist das Objekt vom Vermieter der Reiseberatung Lets go SIDE gegenüber für eine Mietdauer unter 6 Monate angeboten, sucht der Wohnrauminteressent für unter 6 Monate Mietzeit und liegt die tatsächliche Nutzungsdauer unter / bis 6 Monate, so berechnet sich die Provision unter ausdrücklicher Berücksichtigung der Bestimmungen entsprechend untenstehender Staffelung.
Provisionstabelle:
Die Provisionssätze sind abhängig vom Mietpreis des von Ihnen gemieteten Objektes und Ihrer Mietzeit
Sie betragen bei einer Mietdauer von:
über 9 Monate: 150%
bis zu 9 Monaten: 145%
bis zu 8 Monaten: 130%
bis zu 7 Monaten: 115%
bis zu 6 Monaten: 100%
bis zu 5 Monaten: 85%
bis zu 4 Monaten: 70%
bis zu 3 Monaten: 55%
bis zu 2 Monaten: 40%
bis zu 1 Monat: 25%
in % einer Monatsmiete.
6. Die Berechnungsgrundlage der Provisionssätze ist die monatliche Miete des Objektes bzw. die Pauschalmiete. Spätere Änderungen des Mietzinses haben keinen Einfluss auf die Berechnungsgrundlage des abgewickelten Auftrages.
7. Die von der Reiseberatung Lets go SIDE freiwillig gewährte Beratungsstaffel für Mietverträge bis zu einer Miet-/Vermietdauer von 6 Monate bezeichnet die Teilfälligkeit der Gebühr. Diese Staffelung entfällt und die Gesamtgebühr wird fällig:
a) wenn 14 Tage nach Rechnungsstellung der Teilgebühr kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist und ein Mahnverfahren eingeleitet werden muss;
b) wenn der Auftraggeber den Abschluss eines Mietverhältnisses auf Nachweis von Reiseberatung Lets go SIDE nicht innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss oder Übergabe des Mietobjektes unter Angabe von Mietzins und beabsichtigter oder vereinbarter Mietdauer mitteilt. Gleiches gilt für Ersatzgeschäfte gemäß Nr. 3;
c) wenn eine Weiterführung des Mietverhältnisses und ein daraus erwachsener zusätzlicher Teilberatungsanspruch verschwiegen werden;
d) für unbefristete Mietverträge.
8. Eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses begründet keinerlei Ansprüche gegen die Reiseberatung Lets go SIDE. Der Anspruch der Reiseberatung Lets go SIDE auf die volle, nach dem ursprünglichen Mietvertrag angefallene Vermittlungsprovision bleibt hiervon unberührt.
9. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen
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