Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 18.09.2009
 
Rubrik Vermietungen :
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Wohnraumsuchende:
1. In Erfüllung des Auftrages erhält der/die Auftraggeber/in aktuelle Angebote von Wohnraumanbietern, die ihm/ihr vorher nicht bekannt gewesen sind. Dieser Nachweis kann auch telefonisch, per Fax oder Mail geführt werden. Trotz aller Sorgfalt kann für Richtigkeit und Vollständigkeit keine Haftung übernommen werden.

2. Die Angebote sind vertraulich und nur für die Auftraggeber/in bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung der Reiseberatung Claudia Woratschek. Rechnungsträger bleibt der /die ursprüngliche Auftraggeber/in, sofern nicht eine andere Vereinbarung mit der Reiseberatung Claudia Woratschek getroffen wird. Sollte dem/der Auftraggeber/in ein Angebot schon bekannt sein, so ist die Reiseberatung Claudia Woratschek umgehend unter Nennung der Quelle zu unterrichten.

3. Der Abschluss eines Mietvertrages (mündlich/schriftlich) über eines der bekannt gegebenen Objekte oder mit einem der bekannt gegebenen Anbieter ist der Reiseberatung Claudia Woratschek umgehend mitzuteilen. Kommt aufgrund des Angebotes statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes oder ein zusätzliches Geschäft zustande, und hat die Reiseberatung Claudia Woratschek die Möglichkeit zum Abschluss dieses Geschäftes nachgewiesen oder vermittelt, so steht der Reiseberatung Claudia Woratschek die Provision nach dem/n zustande gekommenen Geschäft/en zu.

4. Mit Abschluss eines Mietvertrages (mündlich/schriftlich) wird eine Provision in Höhe von
1,5 Monatsmieten fällig. Ist das Objekt vom Vermieter der Reiseberatung Claudia Woratschek gegenüber für eine Mietdauer unter 6 Monate angeboten, sucht der Wohnrauminteressent für unter 6 Monate Mietzeit und liegt die tatsächliche Nutzungsdauer unter / bis 6 Monate, so berechnet sich die Provision unter ausdrücklicher Berücksichtigung der Bestimmungen entsprechend untenstehender Staffelung.

Provisionstabelle:

Die Provisionssätze sind abhängig vom Mietpreis des von Ihnen gemieteten Objektes und Ihrer Mietzeit

Sie betragen bei einer Mietdauer von:

über 9 Monate: 150%
bis zu 9 Monaten: 145%
bis zu 8 Monaten: 130%
bis zu 7 Monaten: 115%
bis zu 6 Monaten: 100%
bis zu 5 Monaten: 85%
bis zu 4 Monaten: 70%
bis zu 3 Monaten: 55%
bis zu 2 Monaten: 40%
bis zu 1 Monat: 25%

in % einer Monatsmiete.


6. Die Berechnungsgrundlage der Provisionssätze ist die monatliche Miete des Objektes bzw. die Pauschalmiete. Spätere Änderungen des Mietzinses haben keinen Einfluss auf die Berechnungsgrundlage des abgewickelten Auftrages.

7. Die von der Reiseberatung Claudia Woratschek freiwillig gewährte Beratungsstaffel für Mietverträge bis zu einer Miet-/Vermietdauer von 6 Monate bezeichnet die Teilfälligkeit der Gebühr. Diese Staffelung entfällt und die Gesamtgebühr wird fällig:
a) wenn 14 Tage nach Rechnungsstellung der Teilgebühr kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist und ein Mahnverfahren eingeleitet werden muss;
b) wenn der Auftraggeber den Abschluss eines Mietverhältnisses auf Nachweis von Reiseberatung
Claudia Woratschek nicht innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss oder Übergabe des Mietobjektes unter Angabe von Mietzins und beabsichtigter oder vereinbarter Mietdauer mitteilt. Gleiches gilt für Ersatzgeschäfte gemäß Nr. 3;
c) wenn eine Weiterführung des Mietverhältnisses und ein daraus erwachsener zusätzlicher Teilberatungsanspruch verschwiegen werden;
d) für unbefristete Mietverträge.

8. Eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses begründet keinerlei Ansprüche gegen die Reiseberatung Claudia Woratschek. Der Anspruch der Reiseberatung Claudia Woratschek auf die volle, nach dem ursprünglichen Mietvertrag angefallene Vermittlungsprovision bleibt hiervon unberührt.

9. Falls vor Zustandekommen eines Mietvertrages auf Wunsch des Auftraggebers ein oder mehrere Objekte besichtigt werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, an die Reiseberatung Claudia Woratschek als Ausgleich für Aufwendungen ( Zeitaufwand, Fahrtkosten usw.) eine Entschädigung in Höhe von 50,00 € zu zahlen. Bei Zustandekommen eines Mietvertrages wird der als Aufwendungsersatz bezahlte Betrag auf die vom Auftraggeber geschuldete Provision angerechnet.

10. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen



Rubrik Ferienunterkünfte:
1. Für Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Hotels, Pensionen wird keine Vermittlungsprovision verrechntet. Die angegebenen Preise sind Endpreise, inclusive Mehrwertsteuer.

2. Bei Zustandekommen eines Auftrages (mündlich/schriftlich) gilt es eine Anzahlung von 30 % des Gesamtpreises an die Reiseberatung Lets go SIDE zu leisten.

3.Diese Anzahlung von 30 % wird bei Rückritt des Auftraggebers nicht zurückerstattet. Der Restbetrag wird direkt beim Inhaber der Ferienunterkunft vor Ort in Bar oder bei Reiseberatung Lets go SIDE bezahlt.

Rubrik Immobilien:
Wenn nicht individuell vereinbart, beträgt die Provision 3% zuzügl. Mehrwertsteuer für die Makler-Vermittlungs- oder Nachweistätigkeit.

Alle Angaben sind ausschliesslich für den Empfänger bestimmt. Weitergabe an Dritte verpflichtet zum Ersatz der entgangenen Provision.

Eine Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit der Angebotsunterlagen wird nicht übernommen.



Inhaberin: Claudia Woratschek
Gewerbeerlaubnis erteilt, gemäß § 34 C GeWO.